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   BFH, 07.11.2000 - II S 11/00   

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https://dejure.org/2000,13115
BFH, 07.11.2000 - II S 11/00 (https://dejure.org/2000,13115)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2000 - II S 11/00 (https://dejure.org/2000,13115)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2000 - II S 11/00 (https://dejure.org/2000,13115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Grunderwerbsteuer - Herabsetzung der Steuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheides - Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II S 11/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen jedenfalls dann nicht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat und demnach die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082, und vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 18.04.1994 - IX S 1/94

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II S 11/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen jedenfalls dann nicht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat und demnach die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082, und vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 22.06.1995 - X S 5/95

    Verwertung der durch Außenprüfung erlangten Ergebnisse

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II S 11/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen jedenfalls dann nicht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat und demnach die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082, und vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
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